Die Krankenversicherung: Gesetzlich, privat oder einheitlich?
Für einen Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen stellt sich die Frage nach gesetzlicher oder privater Krankenversicherung momentan noch nicht. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich einer gesetzlichen Krankenversicherung anzuschließen und somit seinen Beitrag am solidarischen Prinzip in unserem Lande zu leisten.
Wer ein eigenes Unternehmen gründet, der hat jedoch die freie Wahl: Er kann in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Oft bietet die PKV günstigere Beiträge an, die nicht selten auch mit einer etwas höheren Eigenverantwortung verbunden sein können.
So steht es dem Versicherten frei, eine erhöhte Selbstbeteiligung an den Arzt und den Krankenhauskosten zu leisten und auf diesem Wege seine monatlichen Beitragssätze zu senken. Mit einer gesunden Lebensweise und einer gewissen Zurückhaltung bei der Bereitschaft, persönliche Risiken, die zur Unfallgefahr neigen, herbeizuführen, kann der Versicherte dabei durchaus einen Beitrag dazu leisen, sein monatliches Budget zu schonen.
Ein dritter Weg der Krankenversicherung wurde kürzlich von einer Arbeitsgruppe, die sich seit 2006 mit der Fortentwicklung der Sozialsysteme in Deutschland befasst, vorgeschlagen: Die Einheitsversicherung. Dieses Modell der Krankenversicherung strebt eine Gleichstellung der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung an und soll es künftig jedem Versicherten freistellen, den passenden Anbieter zu wählen. Die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung würden dann unabhängig von Alter oder Geschlecht berechnet werden, was einer weitgehenden Angleichung der Beiträge der bisherigen zwei Modelle entsprechen sollte. Längerfristig sei nach Bekunden der Arbeitsgruppe, die sich im Wesentlichen aus Vertretern der großen Versicherungskonzerne zusammensetzt, eine völlige Abschaffung der Trennung zwischen PKV und GKV das Ziel.