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	<title>News &#38; Pressemitteilung &#187; Versicherungen</title>
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	<description>Bericht &#38; Pressemitteilung kostenlos veröffentlichen</description>
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		<title>Alternativen zum Verkauf der Lebensversicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 16 May 2010 11:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Lebensversicherungen zählen heute längst nicht mehr so attraktiv zur Altersvorsorge: Die Verzinsung liegt im Schnitt bei fünf Prozent. Durch niedrige Renditen sind auch die Überschussbeteiligungen gesunken und ergeben eine weitaus niedrigere Ausschüttung, als ursprünglich beim Versicherungsabschluss geplant. Seit 2009 muss zudem auch bei einem Verkauf der Lebensversicherung die Abgeltungssteuer entrichtet werden. Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte, sollte zudem beachten, dass die Aufkäufer auf dem Finanzmarkt längst nicht jede Police entgegen nehmen. Unattraktive Versicherungsmodelle bleiben meist ohne Käufer und können gegebenenfalls nur gekündigt werden. Vor einem Verkauf sollten verschiedene Alternativen geprüft werden, die für viele Versicherungsnehmer in Frage kommen. Wenn die Haushaltskasse knapp ist, kann nämlich oft eine Beitragsstundung vereinbart werden. Dieses Modell hat den Vorteil, dass die Lebensversicherung vollständig erhalten bleibt und die bereits geleisteten Beträge weiter verzinst werden können. Die Versicherungssumme bleibt vollständig bestehen – jedoch müssen die gestundeten Beiträge nach dem Ablauf der Frist erbracht werden. Möglich ist auch eine komplette Beitragsfreistellung, die keine weiteren Beiträge enthält, aber den Lebensversicherungsvertrag am Laufen erhält. Bei einer Beitragsfreistellung fällt die Versicherungssumme aber deutlich niedriger aus. Möglich ist bei lange aktiven Verträgen zudem die Beitragszahlung aus Überschüssen der Versicherung. Hier mindert sich aber auch die gesamte Ablaufleistung. Zur Absicherung des Todesfallrisikos [...]]]></description>
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		<title>Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Apr 2009 14:41:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>findur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die private Krankenversicherung (PKV) sieht bei einigen Tarifen eine so genannte Beitragsrückerstattung (BRE) vor. Dabei wird zwischen erfolgsunabhängiger und erfolgsabhängiger BRE unterschieden. Die erfolgsunabhängige BRE entsteht beispielsweise immer dann, wenn der Versicherungsnehmer im Vorjahr keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen hat. Der Anspruch auf diese erfolgsunabhängige BRE ist eine Klausel der Versicherungsbedingungen und unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis der betreffenden PKV. Diese Garantieklausel ist nur bei wenigen Privaten Krankenversicherungsunternehmen anzutreffen. Darüber hinaus gibt es noch andere erfolgsunabhängige Mittel (z.B. Überschussmittel aus der Pflegepflichtversicherung), die in die BRE fließen können. Um in den Genuss einer solchen erfolgsunabhängigen BRE zu kommen ist es oft zweckmäßig, dass der versicherte Kunde kleinere Beträge zunächst sammelt, um dann am Ende des Jahres zu entscheiden, ob die BRE nicht günstiger wäre als die Erstattung der Rechnungen. Die Frist zur Einreichung der Rechnungen beträgt 2 Jahre. Die erfolgsabhängige BRE stellt dagegen eine vom Geschäftsergebnis abhängige Leistung dar. Hierbei werden Rückstellungen aus Überschüssen dotiert. Solche Überschüsse können sich einerseits aus den Überrechnungsmäßigen Zinserträgen aus den Vermögensanlagen ergeben und anderseits aus dem Ergebnis des Versicherungsgeschäfts. Sie entstehen, weil beispielsweise der Schadensverlauf günstiger ist, die Verwaltungs- und Betriebskosten geringer sind als geplant, die Beiträge zu vorsichtig kalkuliert wurden oder aber [...]]]></description>
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